heise online - AT&T und der Datenschutz:

Mögliche Gründe für eine Weitergabe von Kundendaten sind laut den neuen AT&T-Bestimmungen “unter Strafandrohung verlangte Offenlegungsbeschlüsse, Gerichtsanordnungen oder sonstige rechtliche Verfahren”. Entfernt wurde der in der alten Privacy Policy enthaltene Passus, wonach es sich dabei um gesetzlich zulässige Verfahren handeln muss. Zudem kann AT&T die Daten künftig verwenden, “um illegale Aktivitäten, Betrugsabsichten oder mögliche körperliche Bedrohungen gegen andere Personen zu untersuchen und zu verhindern” – eine Formulierung, die nach Meinung von Datenschützern bewusst gewählt wurde, um möglichst jeden Aspekt im Zusammenhang mit staatlichen Antiterror-Maßnahmen abzudecken. Gestrichen wurde in den neuen Klauseln auch der Satz, dass Datenschutz sowohl für Kunden als auch für Mitarbeiter von AT&T eine wichtige Angelegenheit ist.

So wird’s gemacht: Wenn eine Firma gegen ihre eigenen Datenschutzbestimmungen verstößt und dabei auffliegt, werden einfach die Datenschutzbestimmungen geändert - dann stimmt’s wieder.
Als Hintergrundwissen sollte vielleicht klar gestellt werden, dass AT&T Verbindungsdaten von Millionen von Kunden an den amerikanischen Geheimdienst NSA weitergegeben hatte - ohne das Wissen der Kunden, und im Verstoß gegen sowohl die amerikanischen Gesetze als auch eben die eigenen Bestimmungen.
Dass die neuen Bestimmungen nicht mehr das Wohl des Kunden und den Datenschutz im Auge behalten, sondern der Firma die größtmögliche Freiheit zum Missbrauch der Kundendaten einräumen, zeigt uns, wo es lang gehen wird. AT&T ist einer der größten Telekommunikationsanbieter der Welt. Sein Vorgehen wird Signalwirkung haben.