Recht


heise online - Schwedischer Justizminister macht sich für P2P-Flatrate stark

Ich finde dies eine erstaunlich gute Idee. Ich wäre selbst nie auf diesen Gedanken gekommen, aber wenn ich darüber nachdenke, kommt es mir sehr logisch vor.

Rundfunkgebühren funktionieren genau so: Für einen festen Betrag kann man so viel Radio hören und fernsehen wie man will. Natürlich kann man für den Privatgebrauch auch aufzeichnen, was man will.

Internet-Radio und P2P-Tauschbörsen haben bei vielen den Rundfunk als Medienquelle ersetzt - was bei der qualitativen Talfahrt der gleichgeschalteten Rundfunksender kein Wunder ist. Zumindest ich, und ich denke auch viele andere, wäre durchaus bereit, für das Medium P2P eine feste Gebühr zu zahlen, wenn ich damit Rechtssicherheit bei der Nutzung von Tauschbörsen erhielte.

Da wir sowieso ab nächstes Jahr für jeden PC Rundfunkgebühren an die GEZ zahlen sollen, mit der haarsträubenden Begründung, dass man mit einem PC ja auch Rundfunkprogramme empfangen könnte, wäre es angemessen, für diese Gebühren dem Nutzer auch einen echten Gegenwert zu bieten. Ich wäre dafür, damit auch ein Recht auf Musikdownload zu verbinden. Dann würde ich diese Gebühr auch gerne zahlen, ohne mich abgezockt zu fühlen.

heise online - Verbraucherzentrale kritisiert neues Gesetz gegen Spam:

Aber auch beim Schutz der Privatsphäre kritisiert der vzbv Schwächen im Entwurf für das Telemediengesetz. Beim Schutz der Daten von Internet-Nutzern gehe der Gesetzesentwurf nicht weit genug: “Wir erleben eine explosionsartige Zunahme bei den Möglichkeiten, Nutzerdaten zu sammeln, sie für alle erdenklichen Zwecke zu verwenden und über die die ganze Welt zu verbreiten”, sagte Müller der Zeitung. “Verbraucherinnen und Verbraucher erwarten, dass sie sich beim Online-Shoppen, beim legalen Musik-Download oder beim Surfen im Internet ebenso frei und unerkannt bewegen können wie beim Einkaufen in der Fußgängerzone.”

Dieses Argument berührt einen Kernpunkt des Datenschutzes. Dank der technischen Entwicklung ist Überwachung und Datensammlung in einem Maße möglich, das vor zehn Jahren noch unvorstellbar war. Die vorhandenen Gesetze sind veraltet und nicht mehr in der Lage, das Recht auf Privatsphäre angesichts dieser neuen Techniken zu schützen.
Es gibt keine Gründe, warum man das Recht auf Anonymität im Internet weniger haben sollte als auf der Straße. Ich nehme an, dass kaum jemand dafür wäre, dass jeder Mensch auf der Straße registriert und mitverfolgt wird. Im Internet stört sich kaum jemand daran - jedenfalls nicht genug, dass wirksame Gesetze dagegen verabschiedet werden.

Wired News: Spot a Bug, Go to Jail:

A new federal prosecution again raises the issue of whether computer security experts must fear prison time for investigating and reporting vulnerabilities.

Unter Informatikern ist es üblich, auf Sicherheitslücken in den Programmen anderer aufmerksam zu machen. Damit wird die Verletzlichkeit von Computersystemen gegenüber Hacks, Datenverlust und Datendiebstahl minimiert.

Unter mächtigen Firmen breitet sich jedoch mehr und mehr die Praxis aus, der Veröffentlichung von Schwachstellen in ihren Produkten mit Gerichtsverhandlungen zu begegnen. Damit wird den Interessen dieser Firmen gedient, denn schlechte Publicity wird vermieden, wenn niemand mehr Schwachstellen zu veröffentlichen wagt. Die Kunden, die ihre Daten auf solchen Systemen liegen haben, haben das Nachsehen.

heise online - Mit dem Urheberrecht gegen die Informationsfreiheit:

Die schon gleich nach dem Inkrafttreten Anfang des Jahres umstrittene Handhabung des Informationsfreiheitsgesetzes ist jetzt um eine weitere Variante bereichert worden: der Ablehnung eines Antrags auf Akteneinsicht unter Berufung auf das Urheberrecht.

Seit etwa einem halben Jahr bietet Google einen coolen Service für Webmaster an: Google Analytics.

Dieser Dienst ermöglicht Webmastern, die Benutzer ihrer Websites aufgeschlüsselt nach Herkunft (bis hin zum Stadtteil), Betriebssystem, zuvor besuchten Seiten und vielem mehr zu analysieren. Das ist cool.

Dieser Dienst speichert auch Daten der Surfer, die auf eine von Google analysierte Seite gehen. Während Du dich von einer Seite auf die nächste bewegst, wird ein ausführliches Surfprofil von Dir auf Google’s Servern erstellt. Über die Zeit, wo Du mehr und mehr Webseiten “powered by Google Analytics” besuchst (und es werden mehr und mehr, da Google diesen Service für umsonst anbietet), wird Dein Profil immer vollständiger, und Google kennt Deine Interessen, Deine Surfgewohnheiten und vielleicht auch schon, was Du im Web alles gekauft hast, immer genauer. Und das alles ohne Dein Zutun und ohne Dein Wissen: Du brauchst nur eine Website zu besuchen, auf der Google Analytics läuft. Alles Weitere geschieht automatisch.

Das ist auch cool, aber nicht für Dich.
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Piracy worse than child pornography
New Bill Toughens Copyright Penalties and Police Powers

In den USA wurde ein Gesetzesentwurf vorgeschlagen, der versuchte Copyright-Verletzung mit bis zu 10 Jahren Gefängnis bestraft und das FBI autorisiert, Verdächtige auf Urheberrechtsverletzungen abzuhören.

European police flogging a dead eDonkey

File sharing pirates are ‘like organized criminals, terrorists’

netzpolitik.org: Änderungen im Bundesdatenschutzgesetz:

Das von der Bundesregierung entworfene “Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft” sieht auch einige Änderungen des Bundesdatenschutzgesetzes vor. Unter anderem sollen Firmen erst dann verpflichtet werden, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen, wenn mehr als neun (bisher vier) MitarbeiterInnen personenbezogene Daten verarbeiten. Werner Hülsmann vom FifF hat eine hilfreiche tabellarische Übersicht aller Änderungen erstellt.

Die Änderungen befassen sich mit der Meldepflicht von automatiserten Datenerhebungs- und Verarbeitungssystemen. Die Meldepflicht und die damit verbundene Aufsicht über Datensammlung soll deutlich gelockert werden.